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Infos zum E-Reisepass.
Die anfänglichen technischen Probleme bei der Einführung des E-Reisepasses mit stundenlangen Wartezeiten gehören der Vergangenheit an. Für Thais befindet sich die nächstgelegene ausstellende Behörde im fünften Stockwerk des Central-City-Einkaufszentrums in Bang Na. Das Central-Kaufhaus am Rande Bangkoks ist von Pattaya mit dem Bus, mit dem Taxi oder mit dem eigenen Wagen schnell erreichbar. Das Auto kann im Parkhaus direkt vor den Büroräumen abgestellt werden. Passinhaber haben ihr altes Dokument und ihre ID-Card vorzulegen. Für den neuen E-Reisepass werden Foto und Fingerabdrücke digital verarbeitet. Nach nicht einmal einer Stunde ist die Prozedur überstanden. Das neue Dokument kostet 1.000 Baht und wird für 35 Baht nach rund einer Woche dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin per Einschreiben zugeschickt. Die Passbehörde ist von 8.30 bis 15.30 Uhr geöffnet, weitere Infos gibt’s telefonisch unter 02.9817171.
Kein Grund und Boden für Ausländer.
Auf scharfe Kritik ist der Vorschlag eines Ausschusses des Board of Investment (BOI) gestossen, Ausländern das Recht einzuräumen, beim Bau bzw. Kauf von Immobilien über 50 Prozent der Anteile zu besitzen. Während der Aufsichtsrat des BOI dem Plan skeptisch und erst einmal abwartend gegenübersteht, wird er von der Housing Business Association abgelehnt.
Für Thailand gilt immer noch, dass Ausländer als Privatpersonen kein Grundstück auf ihren Namen erwerben können. Rechtlich sind folgende Wege möglich:
1. Ausländer können bis zu 49 Prozent der totalen Wohnfläche eines Apartmenthauses auf ihren Namen erwerben. Ist diese Quote bereits erreicht, dann können Ausländer zwar weiterhin Wohnungen in diesem Gebäude erwerben, nicht aber in ihrem eigenen Namen, nur im Namen einer Company (siehe Punkt 2).
2. Ausländer können eine Company gründen und auf diese Firma Grundstück und Haus bzw. Häuser eintragen lassen. Der Investor darf aber nur 49 Prozent der Company-Anteile besitzen. Es ist rechtlich möglich, seinen Immobilienbesitz abzusichern.
3. Der Ausländer kann ein Grundstück 30 Jahre pachten und auf diesem Land bauen. Optionen können eine zweimalige Pachtverlängerung um jeweils 30 Jahre vorsehen.
4. Mit Zustimmung der BOI, einer staatlichen Agentur, die alle wichtigen Investitionen der Wirtschaft in diesem Land genehmigen muss, können Ausländer bzw. ausländische Unternehmen in Industriegebieten Land kaufen, bebauen und einen Betrieb eröffnen. Sobald sie den Betrieb schliessen bzw. ihre Investitionen rückgängig machen wollen, muss das erworbene Grundstück an einen Thai verkauft werden.
Der Vorsitzende der Housing Business Association befürchtet: “Bei einer Änderung der Gesetzeslage zugunsten von Ausländern würde mit ihnen erhebliches Kapital nach Thailand fliessen und letztendlich die thailändischen Grund- und Hausbesitzer in ihrem eigenen Land in der Minderheit sein.” Ausländer sollten sich damit zufrieden geben, ihr Grundstück drei mal 30 Jahre, also fast ein Jahrhundert, pachten zu können.
Grundgesetz ist nicht immer gleich.
Es bleibt wie gehabt: Mit einem Thai verheiratete Ausländerinnen können schneller und problemloser die thailändische Nationalität erlangen als mit einer Thai verheiratete Ausländer.
Das Verfassungsgericht hat Anfang Oktober mit Stimmenmehrheit (9:4) ein zügigeres, auch kostenneutraleres Einbürgerungs-Verfahren für Ehemänner abgelehnt.
Das Justizministerium sieht in der ungleichen Behandlung einen Verstoss gegen das Grundgesetz. Die Mehrheit der obersten Richter sehen das anders.
Es gibt keinen „Sozialhilfe-Tourismus“; Fragen an den Botschafter.
Frage: Hat jeder in Thailand lebende Deutsche grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe? Gilt das auch für Thais, die mit einem Deutschen verheiratet sind, inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben und jetzt wieder in Thailand leben?
Botschaft: Das Bundessozialhilfegesetz knüpft ein soziales Netz für all diejenigen deutschen Staatsangehörigen, denen eine andere Absicherung, z. B. Arbeitslosenhilfe, fehlt.
Auch Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland haben ein Recht auf Sozialhilfe. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie vorher Thais waren oder eine andere Staatsangehörigkeit hatten. Was aber mit der Regelung zum „gewöhnlichen Aufenthalt“ schon ausgeschlossen wird, ist eine Art „Sozialhilfetourismus“. Mit der Absicht eines Lebens auf Sozialhilfe nach Thailand zu kommen, geht sicher nicht.
Frage: Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen?
Botschaft: Es muss ein besonderer Notfall vorliegen. An diesen Begriff knüpft das Gesetz recht enge Voraussetzungen. Etwas kompliziert dargestellt müssen für den Betroffenen nachteilige Veränderungen eintreten, die seine Existenz so tief berühren, dass er ohne Sozialhilfe nicht mehr auskommen kann.
Dabei werden aber immer die besonderen Umstände im Ausland berücksichtigt, zum Beispiel auch die Tatsache, dass man in Thailand wesentlich weniger Geld zum Lebensunterhalt braucht als in Deutschland. In der Praxis werden also nur Personen Sozialhilfe erhalten können, die keinerlei eigene Mittel oder unterhaltsverpflichtete Verwandte mehr haben und z. B. arbeitsunfähig krank oder in Haft sind.
Die Messlatte liegt also hoch, und im Ergebnis bekommen in Thailand zur Zeit nur 16 inhaftierte Deutsche und zwei weitere Personen, die schon lange ihren (legalen) Lebensmittelpunkt in Thailand hatten und die unverschuldet in Not geraten sind, finanzielle Leistungen.
Frage: Wo ist der Antrag zu stellen? Wer genehmigt ihn?
Botschaft: Anträge nimmt die Botschaft entgegen. Die Bewilligungen kommen von den zuständigen Sozialämtern in Deutschland, wir nennen diese den überörtlichen Träger.
Frage: Gibt es bei der Auszahlung an in Deutschland beziehungsweise im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige Unterschiede? Auf wie viel Euro beläuft sich die Sozialhilfe für Auslandsdeutsche?
Botschaft: Es gibt keine pauschalierten Sätze, weder in Deutschland noch im Ausland. Die Sozialhilfe richtet sich nach der jeweiligen Notlage. So können z. B. Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Beschaffung von Medikamenten oder Mietbeihilfen gezahlt werden.
Frage: Der Staat hilft seinen Bürgern und könnte erwarten, dass das bewilligte Geld auch in Deutschland ausgegeben wird und somit der deutschen Wirtschaft zugute kommt. Können in Thailand lebende Deutsche, die sozialhilfeberechtigt sind, zur Rückkehr in ihr Heimatland gezwungen werden?
Botschaft: Nein, und dies ist aus guten Gründen so. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, wertet die Freiheit der Deutschen, sich aufzuhalten, wo immer sie möchten, als ein hohes Gut. Nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen, z. B. bei Straftaten, lässt es Beschränkungen zu. Wer unverschuldet in eine Notlage gerät und vom sozialen Netz gerettet wird, dem kann nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen ein elementares Grundrecht entzogen werden.
Voraussetzungen für Auslandshilfe.
Hiess es in den früheren Sozialhilferegelungen, dass in Not geratenen Deutschen im Ausland „zu helfen“ sei, so hat man nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1997 besondere Härten nachzuweisen, welche über die üblicherweise sozialhilferechtlichen Bedürfnisse hinausgehen. Was dies nun im Einzelnen zu sein hat, darüber lässt sich der Gesetzgeber nicht aus.
In einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts über Sozialhilfe für Deutsche im Ausland heisst es u.a.: Nach dem Bundessozialhilfegesetz (§ 119 BSHG) kann Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und dort der Hilfe bedürfen, in besonderen Notfällen Sozialhilfe gewährt werden. Die Vorschrift knüpft die Auslandshilfe nicht mehr nur - wie nach früherem Recht - an die Voraussetzung, dass der Deutsche im Ausland der Hilfe bedarf.
Vielmehr muss ein besonderer Notfall vorliegen. Wann ein solcher besonderer Notfall vorliegt, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt und muss durch Auslegung ermittelt werden. Ein besonderer Notfall ist nach dem Wortsinn eine Sachlage, welche über die allgemeine Notlage hinausgeht, die Voraussetzung einer sozialhilferechtlichen Hilfebedürftigkeit ist.
Damit verlangt das Gesetz das Hinzutreten besonderer Umstände, die sich ihrer Art nach von Situationen, die üblicherweise sozialhilferechtlichen Bedarf hervor- rufen, deutlich abheben. Die besondere Notlage ist auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen für den im Ausland lebenden und in Not geratenen Deutschen eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter droht und dieser Gefahr nur durch Hilfeleistung im Ausland begegnet werden kann, weil dem Bedürftigen eine Rückkehr nach Deutschland nicht zumutbar ist.
Dagegen kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die besondere Hilfebedürftigkeit plötzlich und unvorhergesehen eingetreten ist und ob sie innerhalb einer verhältnismässig kurzen Zeitspanne wieder beseitigt werden kann.
Gefangen im Land der Hoffnungen.
Von manchen Europäern wird Thailand als eine paradiesische Insel der eigenen Hoffnungen und Sehnsüchte angesehen. Warmes tropisches Klima, herrliche Badestrände, eine faszinierend-exotische Kultur, freundlich lächelnde Menschen und schliesslich ein reichhaltiges Angebot verführerischer Verlockungen zu sexuellen und anderen Abenteuern.
Dabei wird sehr schnell vergessen, dass es auch in Thailand eine unbarmherzige Bürokratie gibt. Wer zum Beispiel seine Aufenthaltsdauer im Visum nur um ein paar Tage überzieht, wird hier sehr schnell zur Kasse gebeten. Das führt dazu, dass sich gelegentlich Reisende so sehr vom Zauber dieses Landes haben einfangen lassen, bis sie am Ende selbst im Gefängnis landen, weil sie die Strafen für das Überziehen der Aufenthaltsdauer nicht mehr aufbringen können.
Das Abschiebegefängnis im Hinterhof des Bangkoker Immigration-Office beherbergt daher unter den Hunderten von Ausländern eben auch zahlreiche Europäer, denen hier das Geld ausgegangen ist und die für 70 Baht am Tag ihre zum Teil deftige Strafe absitzen müssen. Selbst nach Verbüssung ihrer Strafe haben sie nur dann eine Möglichkeit, das Gefängnis zu verlassen, wenn sie ein Rückflugticket vorweisen können bzw. jemanden, der für ihre Heimreise aufkommt.
Bei meinem ersten Besuch in diesem Gefängnis, zu dem mich Frank Böer mitgenommen hatte, trafen wir auf einen „alten Bekannten“, der seine Strafe zwar schon seit vier Wochen abgesessen hatte, der aber dennoch festgehalten wird, weil er nicht das Geld zum Heimflug aufbringen kann. Sicherlich ist der Aufenthalt in Thailand reizvoll, doch sollte man niemals so wichtige Dinge wie z. B. eine Verlängerung des Visums aus dem Auge verlieren.
Erläuternde Anmerkung der Redaktion: Jeder Tag, den ein Ausländer in Abschiebehaft verbringt, wird mit 70 Baht auf die von der Immigration verhängte Geldstrafe für das Überziehen der Aufenthaltsdauer (Overstay genannt) angerechnet.
(Von Pastor Hans A. Gerdts)
Rauchverbot in Restaurants.
Pattayas Hotellerie hat ein Problem. Es heisst Rauchverbot und bereitet den Managern seit Wochen Kopfzerbrechen. Im November tritt landesweit ein Gesetz in Kraft, das das Rauchen in Restaurants mit Klimaanlage und in zahlreichen öffentlich zugänglichen Gebäuden und Plätzen untersagt (auch in Pattayas Einkaufszentren Royal Garden Plaza und Big C).
Doch wie sag’ ich‘s meinem Gast? Auf diese Frage suchen Hoteliers und Gastronomen eine Antwort. Durchgesetzt hat die neue Regelung Gesundheitsministerin Sudarat Keyuraphan.
Sie will Nichtraucher, vor allem Kinder und Jugendliche, vor den gesundheitlichen Risiken schützen.
Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besagt, dass Nichtraucher, die ständig dem Qualm von Zigaretten ausgesetzt sind, für eine Krebserkrankung anfälliger sind als Menschen, die weder mit Rauchern zusammenleben noch mit diesen in Berührung kommen.
Mit-Rauchen erhöhe das Risiko um 20 Prozent. Möglich seien Krebs in Magen, Leber, Niere, Eierstöcken, Gebärmutterhals, Nasenhöhle und im Urintrakt. Die Studie der Weltgesundheitsorganisation basiert auf mehr als 3.000 unterschiedlichen wissenschaftlichen Gutachten.
Rauchverbot gilt ab November für öffentliche Busse, Schulbusse, Taxis, Eisenbahnzüge mit Klimaanlage, Flugzeuge auf inländischen Routen, Busstationen mit Klimaanlage, Fahrstühle, öffentliche Telefonzellen, öffentliche Theater, Bibliotheken, Schönheitssalons mit Klimaanlage, Drogerien, Apotheken, Internet-Cafés, Kaufhäuser, Fitness-Studios, Kliniken, religiöse Plätze, öffentliche Toiletten und öffentliche Schiffsanleger.
Auf weiteren Plätzen müssen Besitzer und Betreiber spezielle Raucherecken schaffen, die scharf von Nichtrauchern zu trennen sind. Dazu zählen u.a. Kantinen und Aufenthaltsräume für Mitarbeiter, Schulen, Kulturzentren, Museen, Sporthallen sowie Hospitäler (stationäre Patienten).
Damit nicht genug: In Hochschulen und Universitäten, Büros des öffentlichen Dienstes, Flughäfen und Banken ist das Rauchen nur in gesonderten Zonen mit Anlagen zur Luftzirkulation bzw. in privaten Räumen erlaubt.
Wer glaubt, das neue Gesetz nicht beachten zu müssen, darf 2.000 Baht zahlen. Besitzer oder Mieter von Hotels, Restaurants oder weiteren Gebäuden müssen mit einem Bussgeld von 20.000 Baht rechnen - und zwar für jeden von der Polizei protokollierten Fall.
Von der Regelung ausgenommen sind Pattayas Beer Bars, Pubs und alle anderen Entertainment-Etablissements. Hier darf weiter dem Herzinfarkt entgegen gepafft werden.
Die Gesundheitsministerin hat ihre Gesetzesinitiative unter anderem damit begründet, bei 12 Prozent aller Todesfälle sei Rauchen die Ursache.
In Thailand würden 11,5 Millionen Menschen zum Glimmstengel greifen. Und immer mehr junge Leute im Alter zwischen 15 und 24. Ministerin Sudarat Keyuraphan hat weitere einschneidene Massnahmen in ihrem Kampf gegen das Rauchen in petto: Tabakhersteller sollen weder direkt noch indirekt (Sponsoring) für ihre Produkte werben, deutlichere, graphische Warnungen auf allen Zigarettenpackungen, Verkaufsverbot an unter 18-jährige.
Flugplatz rechtzeitig fertig.
Ministerpräsident Thaksin Shinawatra steht im Wort. Bei seinem jüngsten Besuch auf der Baustelle des neuen Internationalen Flugplatzes südwestlich von Bangkok verkündete er: „Der Airport wird pünktlich am 29. September 2005 eröffnet werden.“
Thaksin Shinawatra will sich künftig persönlich um den Zeitplan und den Fortschritt der Arbeiten kümmern.
Alle drei Monate will der Ministerpräsident am Suvarnabhumi International Airport nach dem Rechten sehen.
Der Flugplatz soll 125 Milliarden Baht kosten und nach der Eröffnung jährlich über 40 Millionen Passagiere und 3 Millionen Tonnen Fracht bewältigen.
Mit einer/m Thai verheiratet sein und Land besitzen?
In der Vergangenheit verloren Thais automatisch die Rechte an ihrem Landbesitz, wenn sie einen Ausländer nach thailändischem Recht heirateten. Das war einer der Hauptgründe, warum so viele thailändisch-ausländische Paare ihre Eheschliessung in Thailand nicht registrieren liessen.
Seitdem die neue Verfassung allen Thais das Recht auf Landbesitz garantiert, wird dieses Recht auch den mit Ausländern verheirateten Thais zuerkannt. Es wird auch auf die Kinder aus solchen Ehen ausgeweitet, sofern sie die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen.
Das Recht, Land zu besitzen, gilt nur für den thailändischen Ehepartner. Es kann nicht auf den ausländischen Partner übertragen werden, auch nicht im Falle einer Scheidung oder Erbschaft. In der Praxis sieht es so aus, dass der Landkauf von den Behörden ohne Schwierigkeiten registriert wird, wenn der thailändische Partner den Erwerb mit seinem Geld finanziert hat. Sollte das Geld vom ausländischen Ehepartner stammen, kann dieser paradoxerweise aufgefordert werden, ein Dokument zu unterschreiben, in dem er bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass im Falle einer Scheidung das Land dem Thai-Partner gehört.
Reise Notizen.
Urlauber dürfen künftig nur bis zu 10.000 Dollar bar ein- und ausführen. Höhere Beträge müssen bei der Zollbehörde deklariert werden. Eine weitere Regelung besagt, dass aus Thailand in ein Nachbarland (Südostasien) nur noch bis zu 500.000 Baht Bargeld und ausserhalb Südostasiens nicht mehr als 50.000 Baht ausgeführt werden dürfen. Das gilt für Thais und Ausländer.
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