Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand i.d.R. nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich, oder wenn die Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind im Visum eingetragen wird
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert..
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Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass das Visum keine Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem Reisenden lediglich die Einreise nach Thailand ermöglicht Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der Einreise von dem zuständigen thailändischen Passbeamten in Form eines Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig von der Art des Visums, das von der thailändischen Auslandsvertretung erteilt wird, werden bei der Einreise Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer erteilt:
Touristen-Visum 60 Tage Aufenthalt
Non-lmmigrant-Visum 90 Tage Aufenthalt
Sofern ein Aufenthalt über die vorgenannten Zeiträume hinaus erforderlich wird, muß eine Verlängerung vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis persönlich entweder beim Immigration Office (Royal Thai Police Department, Soi Suan Phlu) in Bangkok oder dem jeweiligen Immigration Office am Aufenthaltsort beantragt werden. Ausländer, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis in Thailand verfügen, können auf Wunsch eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu eine Arbeitserlaubnis beim Labour Department beantragen.
Ausländische Ehegatten thailändischer Staatsangehöriger können bei der "Immigration Commission" eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind im einzelnen in der nachfolgenden Aufstellung benannt. Es besteht kein besonderes Verfahren für die Kategorien der Antragsteller.
Die Gebühren für eine Daueraufenthaltserlaubnis betragen 2 000 Baht pro Person.
Verfahren zur Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis
Ausländer dürfen in das Königreich Thailand nur mit einem Nicht- Einwanderungsvisum einreisen. Dieses Visum sollte mindestens einen vorübergehenden Aufenthalt von drei Jahren erlauben. Wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer weniger als 3 Jahre beträgt, kann die Immigration Commission den Einzelfall und seine Gründe prüfen.
Ausländer beantragen ein Einwanderungsvisum bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland.
Falls ein Ausländer ein Gewerbe betreiben oder arbeiten möchte, muss er die folgenden Unterlagen zu Verfügung haben:
• Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus
• Arbeitserlaubnis vom Labour Department
• Bestätigungsbrief von der betreffenden Gewerbeorganisation
• Nachweis über Berufseignung oder Erfahrung
Organisationsplan, der alle Positionen der in der Firma angestellten Personen angibt, einschließlich der Anzahl der Ausländer Vertragsurkunde und Bestimmungen der Firma, Bürgschaftsbrief über die Urkunde der Registrierung, Name der Teilhaber und Firmenvermögen Nachweis über Zahlung der Firmensteuer und Verzeichnis der letzten 3 Jahre (falls zutreffend)
Nachweis über eine Kaution von nicht weniger als 100 000 Baht , die bei einer Handelsbank in Thailand hinterlegt ist
Arbeitsvertrag, Brief über Auftrag vom Hauptsitz der Firma im Ausland Polizeiliches Führungszeugnis
Fachkräfte oder Berater
haben die in Punkt A. angegebenen Unterlagen vorzulegen sowie zusätzlich einen Nachweis über berufliche Eignung, der von dem betreffenden Berufsverband, der Thai Botschaft, dem Konsulat oder dem Notar beglaubigt ist.
Missionare oder Evangelisten haben folgende Unterlagen beizubringen
Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus Arbeitserlaubnis vom Labour Department Nachweis über Berufseignung:
• Nachweis über Erfahrung als Missionar von mindestens 5 Jahren • Bestätigungsbrief von der Mission des Antragstellers in Thailand • Bestätigungsbrief von der Botschaft seines Staates
• Bestätigungsbrief von dem Ministerium für Religiöse
• Angelegenheiten Polizeiliches Führungszeugnis
Zu Visaanträgen bei Fällen, in denen Unterhalt durch einen Einwohner Thailands oder Unterhalt für einen Einwohner Thailands gegeben werden soll, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis der Elternschaft
• Nachweis über die Ehe
• Nachweis über die Beziehung
• Polizeiliches Führungszeugnis
• Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus
Bei Antrag, eine thailändische Ehefrau zu unterhalten oder Unterhalt von einem thailändischen Ehemann zu bekommen, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus
• Nachweis über die Ehe
Bei Kindern Geburtsurkunde, Familienregister oder amtlicher Personalausweis, der den Eltern ausgestellt wurde Polizeiliches Führungszeugnis
Von Beamten oder Angestellten im Ruhestand sind folgende Unterlagen zu erbringen
• Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus
• Bestätigungsbrief von der Botschaft oder dem Konsulat seines Staates
• Nachweis über die Geldüberweisungen, die ein sorgenfreies Leben für den Rest des Lebens ermöglichen
• Bestätigungsbrief von der früheren Behörde oder Firma
• Polizeiliches Führungszeugnis
Für die einzelnen Visa werden folgende Gebühren erhoben (entsprechend dem Einwanderungsgesetz)
|
Tourist Visum |
300 Baht | ||
| Nicht-Einwanderungsvisum | 500 Baht | ||
| Einwanderungsvisum | 500 Baht |
Die Einwanderungsbehörde hat den Tagessatz bei Ablauf des Visums auf 500 Baht erhöht. Es bleibt aber beim Höchstbetrag von 20.000 Baht. Touristen und Residenten, die ihr Visum überziehen, müssen also bei der Ausreise auf dem Flugplatz künftig pro Tag 500 Baht zahlen. Wer allerdings mit einem abgelaufenen Visum in eine Polizeikontrolle gerät, wird festgenommen und nach Bangkok in Abschiebehaft gebracht. Kann der Ausländer die Overstay-Gebühr nicht begleichen, sitzt er die Geldstrafe ab. Und wer dann den Flugschein in seine Heimat nicht bezahlen kann, muss es wochenlang oder gar Monate in der Zelle aushalten. Solange, bis ein Familienmitglied oder Freund den erforderlichen Betrag überweist, oder bis sich die Botschaft des Inhaftierten annimmt. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet. Touristen, deren Visum kurz vor ihrem gebuchten Rückflug abläuft, sollten vorher das Immigration-Büro am Jomtien aufsuchen und die Beamten um eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung oder um eine Overstay-Zahlung bitten. Wenn ein gültiger Flugschein vorgewiesen wird, kommen die Immigration-Mitarbeiter diesem Wunsch in der Regel nach.
Dass Ausländer nicht über dem Gesetz stehen, ist eine Binsenweisheit. Sie gilt in jedem Land. Weil aber Urlauber, Langzeittouristen und in der Stadt Pattaya lebende Ausländer das thailändische Gesetzbuch nicht oder nur unzulänglich kennen, machen Farang unverhofft mit Polizei und Justiz Bekanntschaft.
Seit Mitte letzten Jahres schwärmen die Ordnungshüter nachts verstärkt zu Razzien aus. Ziele sind Pubs, Discos, Bier-Bars, GoGos und Karaoke-Kneipen. Personen, die sich bei diesen Kontrollen nicht ausweisen können, werden vorläufig festgenommen, zwecks Feststellung der Personalien mit auf die Polizeiwache an der Beach Road genommen und müssen unter Umständen die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen. In Pattayas Short-Time-Bars sollen die Uniformierten in den letzten Wochen sogar Ausländer aus den Betten geholt haben. Da der Reisepass im Safe besser aufgehoben ist, sollten Farang eine Kopie mit sich führen. Unbedingt aber auch von der Seite mit dem thailändischen Visum bzw. dem Einreisestempel.
In ihrem Kampf gegen Drogenhandel und -konsum zwingt die Polizei Gäste in Pubs und Discos zu Urinproben. So kann die Einnahme verbotener Rauschmittel festgestellt werden. Da Urintests in Thailand zulässig sind, können sich Ausländer nicht dagegen wehren.
Widersetzen sie sich, riskieren sie die Festnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens. HIV-Zwangtests sind aber nicht zulässig. Der Innenminister hat alle Polizeikräfte des Landes angewiesen, die seit Jahren gesetzlich verankerte Sperrstunde um 2 Uhr morgens durchzusetzen. Alkoholische Getränke sollen nach Mitternacht nicht mehr ausgeschenkt werden.
Ausländer sollten also alle Etablissements pünktlich um 2 Uhr verlassen haben. Zahlreiche Barbesitzer Pattayas haben die Verordnung inzwischen eigenmächtig gelockert: In ihren Betrieben geht um 2 Uhr morgens das Licht aus, die Musiklautsprecher werden runtergefahren, den im Dunkeln sitzenden Gästen werden weiter Getränke gereicht. Nachtschwärmer müssen bei einer Razzia mit einer Ausweiskontrolle rechnen.
Personen unter 20 Jahren ist in Thailand der Zutritt zu Bars, Pubs, Diskotheken und Massagesalons untersagt. Zuwiderhandlungen werden hart geahndet. Der Innenminister hat neuerdings einem Gesetz aus dem Jahr 1970 Geltung verschafft. Es sieht für Jugendliche unter 18 Jahren eine Ausgeh-Sperrstunde ab 22 Uhr vor. Jungendliche, die nach dieser Zeit ohne Begleitung ihrer Eltern in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff Öffentlichkeit wird von den Behörden sehr weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
Eine Inhaftierung ist in Thailand für Ausländer ein schreckliches Erlebnis. Zellen der Polizeistationen und staatliche Gefängnisse sind überbelegt, die Zustände nach westlichem Massstab katastrophal, Farang erleiden unmenschliche Qualen. Wichtig ist, unbedingt die Ruhe zu bewahren und nach der Festnahme seine Botschaft und/oder seine Reiseleitung zu informieren. Thailändische Behörden sind nach dem Artikel 36 der Wiener Konsularrechtskonvention verpflichtet, auf Wunsch des Festgenommenen die Botschaft zu benachrichtigen und Ausländer auch auf dieses Recht hinzuweisen. Die Polizei hat bis zu 48 Stunden Zeit, sich zu entscheiden, ob sie den Fall vor Gericht bringen will oder nicht. In manchen Fällen ist eine unmittelbare Freilassung gegen Zahlung einer Kaution möglich. Nach dem Gesetz müssen alle bei der Polizei und vor Gericht verwendeten Dokumente in thailändischer Sprache abgefasst sein. Botschaften warnen ihre Landsleute davor, Schriftstücke, die sich nicht lesen und verstehen können, zu unterschreiben. Verwandte und Freunde können Inhaftierte auf der Polizeistation und im Gefängnis besuchen, um sie mit Nahrungsmitteln zu versorgen und eventuelle Rechtshilfe zu arrangieren. Besuchszeiten sind unterschiedlich, bei der Polizei zumeist morgens und spätnachmittags.
Bei der Deutschen Botschaft können Visa nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Interessenten ausschliesslich über das Call-Center unter der Telefonnummer 1900 222 343. Diese Telefonnummer ist nur von Thailand aus erreichbar. Das Call-Center nimmt Familiennamen, Vornamen und Passnummer der Antragsteller auf und vergibt einen Termin für das Interview in der Botschaft. Die Kosten für den Anrufer belaufen sich auf 9 Baht pro Minute. Termine können weder telefonisch noch per e-mail über die Botschaft vereinbart werden.
Die im letzten Jahrzehnt mehrfach geänderten Bestimmungen erleichtern es Ausländern, ein Jahresvisum zu erhalten. Ob jung oder alt, Rentner oder Geschäftsmann, das spielt heute keine Rolle mehr. Jeder kann eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen - wenn er denn im Büro der Immigration einen höheren Geldbetrag bzw. die erforderlichen Dokumente (s)eines Unternehmens vorweisen kann.
Weitgehend unbekannt ist, dass auch Frauen und Männer unter 50, die sich in Thailand niederlassen wollen, ein Jahresvisum erhalten. Ob diese Auswanderer 20, 35 oder 45 Jahre alt sind, ist unerheblich. Sie müssen allerdings mindestens drei Millionen Baht langfristig anlegen: als Festgeld bei einer staatlich kontrollierten Bank, in staatlichen Anleihen oder Aktien. Dividenden oder Zinsen sind zu versteuern.
Über 50-jährige Ausländer können ein Retirement-Visum beantragen, das aber nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Neben dem ausgefüllten Formblatt T.M. 7 mit einem aktuellen Foto müssen der Reisepass mit einem Non-Immigrant-Visum O und Kopien der einzelnen Seiten, das Gesundheitszeugnis eines Arztes, eine Bankbestätigung für ein Konto über mindestens 800.000 Baht oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 65.000 Baht, zuzüglich einer Erklärung der Bank über den Eingang der Rente, eingereicht werden. Möglich ist, das monatliche Einkommen mit dem auf einem Bankkonto stehenden Betrag zu verrechnen, wenn die Addition monatlich mindestens 65.000 Baht ergibt. Von mit einer Thai verheirateten Männern werden zusätzlich Kopien der ID-Card und der Hauspapiere erwartet.
Da die Beamten der Immigration an der Soi 5 (Soi Post Office) in Jomtien über das Retirement-Jahresvisum entscheiden, müssen von den Dokumenten keine Kopien mitgebracht werden. Das gilt nicht für das so genannte Familienvisum und das Business-Visum. Da über diese Anträge die Zentrale in Bangkok entscheidet, fordert die Immigration alle Unterlagen in doppelter Ausfertigung bzw. Kopien. Die Gebühr für diese drei Visa-Arten beträgt einheitlich 1.900 Baht.
Warum Antragsteller für ein Familien-Visum kein ärztliches Attest aufbringen müssen, mögen die Götter wissen, Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde kennen den Grund jedenfalls nicht. Vielleicht geht die Immigration ja davon aus, dass mit einer Thai verheiratete Ausländer ständig bestens umsorgt sind und gesund leben. Neben den wie beim Retirement-Visum erforderlichen Dokumenten erwarten die Beamten eine Kopie der ID-Card der Ehefrau, der Hauspapiere und der Heiratsurkunde. Darüber hinaus muss sich die Ehefrau bei der Antragstellung einem Interview stellen. Verheiratete brauchen eine Bankbestätigung über einen Kontostand von mindestens 400.000 Baht oder eine Bestätigung der Botschaft über eine monatliche Rente von mindestens 33.000 Baht einschliesslich einer Erklärung der Bank über den Eingang der Rente. Auch für dieses Visum können Rente und Geldbetrag auf einem Bankkonto zu 400.000 Baht addiert werden.
Da die Immigration in den letzten Jahren mit einigen Antragstellern schlechte Erfahrungen gemacht hat, sie lebten mit ihrer Ehefrau nicht mehr unter einem Dach, kündigt die Behörde einen Hausbesuch an. Deshalb muss den Beamten ein Foto des Ehepaares und ein Lageplan des Wohnhauses bzw. des Apartments ausgehändigt werden. Und die Beamten lassen sich von thailändischen Nachbarn bestätigen, dass der Ausländer und seine Frau tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeinsam wohnen.
Da die Genehmigung des Jahresvisums mehrere Monate dauert, muss der Antragsteller mit einer weiteren Kontrolle rechnen: Der Immigration-Beamte macht sich Wochen nach der Antragstellung kundig und lässt sich das Bankbuch mit dem Guthaben zeigen.
Wer in Thailand eine Arbeitsgenehmigung und ein Business-Visum erhalten möchte, muss mit einem auf einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland erhaltenen Non-Immigrant-Visum “B” einreisen. Das “B” gibt’s in der Regel nur, wenn der Passinhaber nachweisen kann, dass ihn eine thailändische Firma als ausländische Fachkraft einstellen will, er in ein Geschäft investieren möchte oder ein Antrag auf Arbeitsgenehmigung bereits gestellt worden ist. Ehefrauen und Kinder von Managern, die von thailändischen Unternehmen angefordert werden, erhalten automatisch ein Non-Immigrant-Visum mit einer Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Die Immigration erwartet neben den üblichen Unterlagen bei Verheirateten die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, verschiedene Geschäftsdokumente sowie Gehaltsbescheinigung und Steuererklärung.
Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können wie eh und je mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass einreisen. Bei einem Aufenthalt von maximal 30 Tagen ist kein Visum nötig, ein so genanntes “visa on arrival” gibt’s bei der Ankunft auf dem Flugplatz. Bei einem längeren Aufenthalt muss ein Touristenvisum beantragt werden, das ebenfalls nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Dieses Visum ist maximal 60 Tage gültig, kann aber um weitere 30 Tage verlängert werden. Sollten in dieser Zeit mehrere Ein- und Ausreisen vorgenommen werden, muss für jede Einreise ein Re-Entry beantragt werden.
Weitere Informationen im Internet unter www.pattaya-immigration.com und telefonisch unter 038.252.750.
Die mit einem Farang verheiratete Thai fühlt sich auf Lebenszeit versorgt, weil sie ja irgendwann die Rente ihres Mannes erbt. Über die Höhe dieser Versicherungsleistung nach dem Tod des Mannes besteht sehr häufig eine vollkommen abwegige Erwartung. Bevor aber nun der Versicherungsträger auch nur einen Euro locker macht, sind umfangreiche Fragen in dem Antrag auf Witwenrente bzw. Waisenrente zu beantworten, und dann heisst es erstmal warten. Eine ganz wesentliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Witwenrente und ggf. auch auf Waisenrente ist das grundsätzliche Zusammenleben mit dem Mann in häuslicher Gemeinschaft bis zum Zeitpunkt des Todes. Eine Frau, die von ihrem Mann getrennt lebt, hat schlechte Karten. Der Nachweis des Wohnsitzes kann zu ganz erheblichen Problemen führen, weil hier in Thailand kein wie in Europa übliches Meldewesen besteht. Frau und Kind sind namentlich im Hausbuch dokumentiert, so sie sich denn haben eintragen lassen. Mit etwas gutem Willen akzeptiert der Versicherungsträger diesen Nachweis, denn durch die Vorlage des Hausbuchs wird nur der Zeitpunkt der Eintragung amtlich dokumentiert und die liegt ggf. schon 20 Jahre zurück. Auf den verstorbenen Ehemann gibt es in dem Hausbuch keinen Hinweis, und nun ist die Witwe in Beweisnöten. Wenn ein weitsichtiger Ehemann schon zu Lebzeiten einen Schriftwechsel mit dem Versicherungsträger geführt hat, dann gilt schon mal der Beweis des ersten Anscheins, denn auf den Briefen und Antworten stand die Wohnsitzadresse. Helfen kann auch die Immigration, all jene, denen ein jährliches Rentnervisum gewährt wurde, müssen ihren Wohnsitz alle 90 Tage bei der Immigration bestätigen. Da macht es dann auch nichts, wenn der Verstorbene zeitweilig aus persönlichen Gründen im Ausland war. Die Beamten der Immigration stellen gegen eine geringe Gebühr eine Bescheinigung ab dem Zeitpunkt aus, an dem der Farang erstmals das Jahresvisum beantragt hat. Ob gegen eine höhere Gebühr auch etwas anderes bescheinigt wird, haben wir noch nicht ausprobiert.... Nun gibt es eine ganze Anzahl hier lebender, verheirateter Rentner, die mit einer geringen Rente auskommen müssen, zu klein für die Gewährung des Jahresvisums und die auch nicht über das erforderliche Kapital auf der Bank verfügen. Diese Herren fahren entsprechend dem im Pass eingetragenen Visum periodisch mal eben über die Grenze und reisen dann wieder ein. Bedingt durch den Sachverhalt, dass sich dieser Personenkreis nie länger als 90 Tage im Königreich aufhält, ist der Wohnsitz dieser Gruppe nicht nachweisbar. Und nun hat die Witwe wirklich Probleme.
Ein „Overstay“ liegt dann vor, wenn das Visum abgelaufen ist und der Passinhaber sich weiter in Thailand aufhält. Sollte er umgehend ausreisen, muss er für jeden überzogenen Tag bei der Immigration auf dem Bangkoker Flughafen Don Muang (oder einem anderen Grenzübergang) 200 Baht zahlen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 20.000 Baht, für ausländische Kinder muss erst ab dem 7. Geburtstag gezahlt werden. Overstay ist dennoch kein Kavaliersdelikt. Denn sollte der Passinhaber in eine Polizeikontrolle geraten oder auch nur bei der Behörde seinen Reisepass vorlegen müssen, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, wird’s teuer. Dann dürfen die Beamten kein Auge mehr zudrücken, sie müssen nach dem Immigration-Gesetz (Act B.E.2522) aus dem Jahr 1979 die Deportation des Ausländers einleiten. Das heisst: Der oder die Betroffene landet im Gefängnis der Immigration in Bangkok. Und die Auslieferungshaft kann dauern: wenn der Passinhaber sein Overstay nicht berappen kann und auch kein Geld für ein Flugticket in sein Heimatland hat. Bis sich die Behörden des Heimatlandes eingeschaltet und den Fall bei der Einwanderungsbehörde geklärt haben, kann gut ein Monat vergehen. Urlauber, die ihren Aufenthalt in Pattaya verlängern wollen, sollten deshalb rechtzeitig das Immigration-Büro an der Soi 8 aufsuchen und um eine Visaverlängerung bitten. Sollte das nicht möglich sein, bleibt ja noch die eintägige Visa-Fahrt ins benachbarte Kambodscha.
Deutsche Staatsangehörige können sich mit einem Touristenvisum bis zu 60 Tage in Thailand aufhalten. Ein Non-Immigrant-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Beide Visaarten werden im Regelfall um 30 Tage verlängert. Weitere Infos sind im Internet auf der Website www.imm.police.go.th zu finden. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok sieht sich zu folgender Warnung veranlasst: „Entgegen den Informationen, die einige bekannte Reiseführer (z. B. Lonely Planet) enthalten, sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige Vermittler vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration beziehungsweise an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen sehr häufig Fälschungen. Das kann bei der späteren Ausreise zur Verhaftung führen. Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (ein sogenanntes Overstay), entstehen Strafgebühren von 200 Baht pro Tag. Ausserdem erfolgt die zwangsweise Abschiebung in das Heimatland. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland kann auch bei mittellosen Personen diese Gebühren nicht übernehmen.“ Die hier aufgeführten Visa-Bestimmungen gelten für alle westeuropäischen Ausländer, also auch für Österreicher und Schweizer.
Wem der Reisepass abhanden gekommen ist, hat keine Chance, bei der Ausreise die Passkontrolle am Flughafen zu passieren. Es sei denn, der Fluggast hat sich bei seiner Botschaft in Bangkok einen neuen Pass oder zumindest ein Notdokument besorgt. Die meisten Botschaften verlangen ein Polizeiprotokoll über den Verlust und die Vorlage einer Ersatz-Identität (z. B. Personalausweis). Da aber Botschaften, wie andere Behörden auch, nicht immer geöffnet sind, wenn man sie gerade braucht, ist es besser, einige Vorsichtsmassregeln zu beachten. Für einige Fahrzeugverleiher in Pattaya ist es zur Tradition geworden, die Pässe von Kunden als Garantie einzubehalten. Touristen sollten sich niemals auf so etwas einlassen! Falls der Verleiher nicht nachgibt, kann ihm eine Fotokopie angeboten werden. Denn wenn der Ausländer in einen Unfall verwickelt wird, ganz egal, wie geringfügig er auch sein sollte, bekommt er seinen Pass nicht zurück, bevor er den entstandenen Schaden bezahlt hat, wobei der Farang oft noch mit überhöhten Preisen konfrontiert wird. Obwohl einige Vermieter versicherte Fahrzeuge anbieten, ist es nahezu unmöglich, nach einem Unfall Deckung für die entstandenen Schäden zu erhalten. Als Folge kommt es nicht selten zu Erpressungen oder zumindest zu Repressalien. Die Polizei wird sich weigern, in den Streit einzugreifen, und darauf verweisen, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.
Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen sowie pornographisches Schriftgut. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Darüberhinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen. Bei der Einfuhr von Filmkameras, Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften: pro Person können eine Filmkamera und/oder ein Fotoapparat sowie fünf Filmrollen pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden. Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme), was aber selten wirklich praktiziert wird. Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden.
Das Ende Oktober in Kraft getretene Anti-Geldwäsche-Gesetz erschwert Ausländern nicht nur die Eröffnung eines Bankkontos. Wer in seinem Gepäck Schwarzgeld undeklariert einführt, um diese Millionen in Thailand anzulegen oder später Appartement oder Haus zu kaufen, wird womöglich von Geldinstituten abgewiesen. Das neue Gesetz soll verhindern, dass mit Drogenhandel, Prostitution oder anderen Straftaten verdientes Geld über Kontobewegungen gewaschen und später legal investiert wird.
Banken haben ab sofort alle Bargeldtransaktionen über mehr als zwei Millionen Baht, Überweisungen von mehr als fünf Millionen Baht sowie alle verdächtigen Kontobewegungen, unabhängig von der Höhe des Betrages, der Staatsbank zu melden. Kunden müssen zudem Formulare ausfüllen. Die Bank of Thailand möchte wissen, woher das Geld stammt, wohin es geht und was der Zweck der Transaktion ist. In der Pattaya-Filiale einer renommierten Bank erfuhr der FARANG, wie dieses Geldinstitut künftig mit Ausländern umgehen wird. Erscheint ein neuer Kunde, um z. B. 2,5 Millionen Baht (oder den Gegenwert in ausländischen Devisen) anzulegen, wird er kein Konto eröffnen können. Ist der Kunde aber bei der Geschäftsleitung seit Jahren bekannt, wird diese ihm empfehlen, den Millionenbetrag zu splitten und auf mehrere Konten zu verteilen. So könnte das Anti-Geld-Wäsche-Gesetz umgangen werden. Sicherlich nicht ganz legal.