Zu Ehren seiner Majestät dem König seines 84. Geburtstages, der am 5. Dezember inm ganzen Land von Millionen von Thailändern als Feiertag begangen wird, hält Thailand dieses Jahr den Welt Halal Kongress 2010 ab, natürlich nciht zuletzt auch, um der Welt zu zeigen, welches Potenzial Thailand als Produzent von Halal Nahrungsmittel besitzt.
Dem Vorsitzenden des Kongresses Pichet Satirachawal zufolge ist Thailand zwischenzeitlich der welt-siebtgrößter Exporteur von Halal Produkten und will nun der Welt das wahre Potenzial Thailands und seiner großartigen Möglichkeiten zur Herstellung dieser Nahrungsmittel näherbringen. In Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat der islamischen Welthandelsorganisation (World Islamic Trade Organization Board) wurde der Welt Halal Kongress 2010 in Thailand ausgerichtet.
Zu sehen sein werden, neben Halalprodukte aus 30 Ländern der Welt, auch spezielle Halal Kleidungen und Kostüme, sowie die dazugehörigen kulturellen Aufführungen und Vorstellungen der eingeladenen Künstler.
Abgehalten wird der Welt Halal Kongress 2010 in Bangkok in der Siam Paragon, öffnet seine Türen ab dem 2. Dez. und läuft bis zum 6. Dezember. Ihre königliche Hoheit Prinzessin Soamsawali wird der Eröffnungszeremonie am 3. Dezember als Ehrengast vorsitzen. Hotels in der näheren Umgebung des Siam Paragon, wie das Asia Hotel in Bangkok, dürften bis dahin restlos ausgebucht sein.
Das Wort Halal stammt aus dem Arabischen und heißt soviel wie 'rein' oder 'erlaubt' und bezeichnet im islamischen Glauben alle Dinge und Taten, die der islamischen Gesetzgebung entsprechen. In Bezug auf Nahrungmittel wird die Definition des Wortes Halal im Koran und in der Sunna dargestellt und erlaubt grundsätzlich alle Speisen, bis auf einige, wenige, festgelegte Ausnahmen.
Schweinefleisch fällt unter diese Ausnahmen und ist dem Gläubigen verboten. Ebenfalls dürfen keine verendeten Tiere, Opfertiere fremder Religionen, oder von Raubtieren gerissenen Tiere, verzehrt werden. Tiere die bei einer Jagd von abgerichteteten Jagdtieren erlegt wurde, sind allerdings gestattet. Auch der Verzehr von Blut ist nicht untersagt. Zum ausbluten der Tiere werden diese deshalb geschächtet, also die Tötung durch ausbluten bei lebendigem Leib und ohne dem Einsatz irgendwelcher Betäubungsmittel.
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Erstellt am: 25.11.2010
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