Ein Sprecher des Ministerium für Inneres gab kürzlich in Bangkok eine landesweite Erhöhung der Gebühren der Liegenschaftsämter Thailand's bekannt, diese werden ab dem 26. März 2010 in Kraft treten. Im Mai 2009 setze man die Steuern und Gebühren auf nur 0,1 und 0,01 % herunter, um den Markt zu stabilisieren und Ausländer zu ermutigen ihre Immobilien, die auf inaktive Firmen eingetragen sind, auf Thainamen umtragen zu lassen.
Durch die Zusammenlegung verschiedener Datenbanken einiger Abteilungen, die für die Registratur von Firmen und Änderungen bei Immobilienrechten verantwortlich sind, ist es möglich nach Firmen zu suchen, bei denen ausländische Namen als Manager oder Shareholder eingetragen sind und Immobilien besitzen. Bisher wurde diese Datenquelle allerdings noch nicht genutzt, da aber die ensprechende Technik vorhanden ist, wird es nur eine Frage der Zeit sein wann diese eingesetzt werden um inaktive Firmen zu schließen, die ausschließlich zum Immibilienerwerb eröffnet wurden, aber sonst keinerlei Geschäftsaktivitäten nachweisen können.
Auch die thailändischen Gesellschafter einer solchen Firma sollen strafrechtlich verfolgt werden, wegen falschen Angaben und da sie weder an, wie von Gesetz vorgeschrieben, Generalversammlungen teilgenommen haben, noch jemals in die Firma investiert haben.
Gebühren und Steuern für Immobilien- und Landkkauf sowie Verkauf in Thailand, die durch eine thailändische Firma getätigt werden, welche meist von Ausländern genutzt werden um in Thailand Land oder Immobilien zu erwerben, sollen nun von bisher einem Prozent auf 6,5 Prozent angehoben werden. Berechnungen erfolgen aufgrund der Werteinschätzung des Amtes, oder durch eine vertragliche Wertstellung, die meistens um einiges höher als die Schätzung des Liegenschaftsamtes ist.
Immobilien die auf eine Thai Firma gekauft wurden können nur an andere Thailänder verkauft werden, es sei denn es wird ebenfalls die Firma verkauft und der Name des Managers geändert. Mit dem neuen Thaieigentümer, in diesem Fall höchstwahrscheinlich die eigene Thaifrau oder ein Geschäftspartner, kann auf dem Liegenschaftsamt ein Darlehensvertrag vereinbart werden der in der Eigentumsurkunde eingetragen wird, desweiteren kann eine Hyphothek aufgenommen werden, um die Immobilie vor Verkauf zu schützen.
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Erstellt am: 28.02.2010
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