Wer Jugendliche unter 15 einstellt, verstösst gegen das Jugendschutzgesetz. Der Labour Protection Act von 1998 sagt eindeutig: Kein Arbeitgeber darf ein Kind, das sein 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beschäftigen. Das ist eigentlich auch nicht möglich, weil die Schulpflicht in Thailand nach neun Jahren in der Regel mit dem 15. Lebensjahr endet. Wenn Mädchen und Jungen unter 15 gegen ein Entgelt Broschüren und andere Reklame unter die Leute bringen, dann geschieht das in einer Grauzone.
Sunbelt Asia in Pattaya hat einen deutschsprachigen Berater Es wird wohl manchmal darüber geschmunzelt, wenn ein neuer Barbesitzer sein Geschäft nach einigen Monaten schon wieder aufgibt. “Unerwarteter” Eintritt der low season, Zoff mit der Freundin (oft auch gleichzeitig die Managerin der Bar), oder einfach nur der Umstand, dass man selbst sein bester Gast war - der Gründe für das Scheitern der so vielversprechenden Geschäftsidee mag es viele geben. Allerdings geht nicht immer alles schief. Sogar eine Bar kann langfristig erfolgreich sein. Ausserdem gibt es noch viele andere selbständige Geschäfte die - legal in Thailand betrieben - manchem mit Frust geladenen ehemaligen Arbeitnehmer aus irgendeinem kalten Land dazu verholfen haben, seine Existenz und das zum Leben notwendige Einkommen auf tragfähige Beine zu stellen. Wie geht so etwas? Man stösst zum Beispiel im Urlaub auf ein Schild: “For sale, Tel.: xyz”, und ruft dort an. Oder man hat einen Bekannten, der eine entsprechende Information weitergibt. Oder man wendet sich an eine Firma, die sich auf diesem Gebiet etabliert hat und über grosse Erfahrung verfügt. Sunbelt Asia ist die - in Thailand mit fünf Büros vertretene - Niederlassung der 1979 in den USA gegründeten Firma Sunbelt Brokers, welche mit nun 360 Büros in 16 verschiedenen Ländern arbeitet. Sunbelt Asia ist somit ein Business Makler (kein Immobilienmakler) und bietet derzeit allein in Thailand eine Auswahl von über 1.000 gelisteten Geschäften, welche zum Kauf anstehen. Darunter befinden sich kleinere und grössere Hotels, Restaurants, Friseursalon, Shop-Häuser, eine ganze Fabrik für Golfbälle oder für Elektronikteile für den PC und vieles andere mehr. (Ein paar Bars sind übrigens auch dabei.) Die Kosten für den Erwerb des eigenen Geschäftes sind daher sehr unterschiedlich. Manchmal ist es die Übernahme eines bestehenden Vertrages vom derzeitigen Inhaber (Leasing), manchmal aber auch der Kauf eines kompletten Geschäftes einschliesslich Grundstück und Gebäude. Die Absicherung der rechtlichen Seite solcher Transaktionen (z.B. Umschreibung, Firmengründung, Registrierungen, Eintragungen, Lizenzen, Arbeitserlaubnis usw.) wird ebenfalls von den eigenen Anwälten angeboten, da mancher Käufer mit den Erfordernissen dafür nicht vertraut ist. Natürlich werden nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer zu Sunbelt-Klienten, wenn letztere ihr Geschäft aufgeben möchten. Neuzugänge von zum Verkauf anstehenden Geschäften werden per wöchentlichen, elektronischen Newsletter an weltweit etwa 16.000 registrierte Interessenten gemailt. Weitere Informationen zu Sunbelt Asia findet man unter www.sunbeltasia.com, wo auch die angebotenen Geschäfte (allerdings nur auf Englisch) nach Region geordnet gelistet sind. Für Auskünfte auf Deutsch ist Frank unter 04-908 66 36 erreichbar. Die Filiale in Pattaya befindet sich im Pattaya Bazar, oberes Stockwerk.
Der Deutsche Peter Geister ist Mr. Tip Top. Seit vielen Jahren betreibt er hier in Pattaya einen erfolgreichen und verlässlichen Reinigungsservice. Sein Konzept war so erfolgreich, dass er über die Jahre in wichtige Städte Thailands expandiert hat, und zwar im Franchise System, mit eigenen Tip Top Filialen. Jetzt bietet er daneben ein neues Konzept an, nämlich den mobilen Reinigungsdienst. Das heisst konkret, mit dem Einsatz von nur 8000 Euro (4000 Euro werden nach zwei Jahren zurück erstattet) kann man sich selbständig machen und innerhalb von 2 Wochen Geld verdienen. Das dürfte Leute interessieren, die nicht über einen grossen Geldbeutel verfügen, aber einsatzwillig sind und gerne in Thailand leben. Der mobile Reinigungsdienst ist direkt an die seit 12 Jahren bestehende TIP TOP Filiale angeschlossen und bietet alle Dienstleistungen, wie Bio Schädlingsbekämpfung (mit Top Off TM auf Permetrinbasis), Teppich und Sofa Reinigung, Autoinnenreinigung, Marmorinstandhaltung und Fussboden wachsen, an. Der Franchisenehmer braucht für die Aufnahme der Arbeit weder ein eigenes Fahrzeug noch teure Reinigungsmaschinen. Alles, was für die Arbeit nötig ist, mietet er von Tip Top, etwa den bunten Honda Jazz. Auch die Logistik besorgt Tip Top. Im Call Center kommen die Aufträge herein, die umgehend an die Mobilen Einheiten weiter gegeben werden. Es gibt in Pattaya drei Gebiete (mit Gebietsschutz), die für verlängerbare zwei Jahre vergeben werden: Naklua, Central und Jomtien (bereits vergeben). Wer sich dazu entschlossen hat, eine mobile Einheit zu übernehmen, wird in einem viertägigen Intensivkurs minutiös auf die Arbeit vorbereitet. Danach, so verspricht Peter Geister, ist man im Handumdrehen bereit, in dem ersten Monat allerdings noch unter Anleitung, sein Geschäft selber und erfolgreich zu führen. Tip Top bietet weitere Unterstützung durch den Onlineshop, das firmeneigene Franchisehandbuch und übernimmt die ganze Werbung und das Marketing auf professionelle Weise. Wer bislang am Papierkram gescheitert ist, wird bei diesem System davon entlastet und kann sich voll auf die eigentliche Arbeit konzentrieren, sprich Geld verdienen. Mit einem Gehalt von nicht unter 50.000 Baht rechnet Peter Geister im Monat. Auch bei der Firmengründung und Arbeitsgenehmigung ist die Firma bei Bedarf übrigens behilflich. Die Tip Top Filiale Pattaya befindet sich an der Third Road, gegenüber der Telefongesellschaft in Central Pattaya. Tel: 038 360 322, Fax: 038 360 231, E-mail: services@tiptopthailand.com
Njein! Wenn Farang auf einer Familienfeier in einem öffentlich zugänglichen Restaurant ein Instrument spielen oder singen, ist das nicht illegal. Sollte ein Ausländer aber einem befreundeten Wirt in dessen Lokal aushelfen, muss er mit einer Anzeige rechnen. Ein Amerikaner, Mitglied einer Freizeitband, erkundigte sich auf der Immigration und schrieb in der „Pattaya Today“: Es sei allemal besswer, sich vom Veranstalter schriftlich versichern zu lassen, dass für den Auftritt kein Honorar gezahlt werde. Freizeitarbeit in Thailand läuft nach dem Motto: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Die Voraussetzungen, in Pattaya einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen, könnten kaum günstiger sein: der Tourismus boomt, die Wirtschaft wächst und die Kostenstruktur eines Gastronomiebetriebes ist bei den zumeist niedrigen Ausgaben für Miete und Elektrizität sowie der günstigen Löhne überschaubar.
Noch lange nicht alle Arbeitgeber wissen, dass sie ihre thailändischen und ausländischen Mitarbeiter für die Social Security Card anmelden müssen. Das gilt für den kleinsten Betrieb, für das schmalste Geschäft - wenn auch nur ein Mitarbeiter beschäftigt wird. Die Sozialgesetzgebung (Social Security Act) greift ebenso bei Pattayas Bars. Die staatlich reglementierte Versicherung soll allen Arbeitnehmern einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit garantieren. Den Monatsbeitrag für die „Social Security Card“ teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen: insgesamt 6 Prozent vom Gehalt. Das Geld fliesst in den Versicherungsfonds. Aus diesem Topf werden Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Klinikaufenthalte finanziert. Arbeitnehmer können ihre Versicherungskarte in Pattaya auf das Memorial Hospital oder das Banglamung Hospital in Naklua ausstellen lassen. Weiter deckt das System u.a. Arbeitslosigkeit und Rente. Arbeitgeber, die ein Unternehmen gründen oder deren Mitarbeiter bislang nicht versichert wurden, sollten sich mit dem Office of Social Security in der Provinzhauptstadt Chonburi in Verbindung setzen. Mitzubringen sind wichtige Dokumente: Hauspapiere (bei Thais), ID-Card bzw. Reisepass, Geschäftsregistrierung oder Lizenz, ein Lageplan des Unternehmens. Weitere Informationen gibt es über die Hotline 1506 oder im Internet unter www.sso.go.th
Wie können Ausländer ihre thailändischen Beschäftigten zur Arbeit motivieren? Das ist eine bedeutende Frage, die die meisten Manager immer wieder diskutieren. Sie können aber auch die Frage der Motivation von der anderen Seite beleuchten: Wie sie Thais am besten und schnellsten jeglicher Motivation berauben können. Folgende potentielle Verhaltensweisen haben sich als äusserst erfolgreich bei der Abschreckung und Entmutigung thailändischer Arbeitnehmer erwiesen: • Schaffen Sie Arbeitsplätze mit einer Nicht-Spass-Atmosphäre (mai sanuk), also mit einer tristen und freudlosen Umgebung. • Lassen Sie ihre Beschäftigten so oft wie irgend möglich ihr Gesicht verlieren (sia nah). • Vermeiden Sie unbedingt das Entstehen persönlicher Kontakte (kan eng). • Schaffen Sie in Ihrem Betrieb eine Organisationsstruktur ohne klare Kommunikationswege. • Geben Sie unklare Anweisungen. • Halten Sie Mitarbeiterschulungen so oft wie möglich an Wochenenden ab. • Stellen Sie sich selbst stets als Standardbeispiel dar. • Seien Sie unbedingt und immer pünktlich. Es gibt viele Wege, um eine Mai-sanuk-Arbeitsumwelt zu schaffen. Sprechen Sie zum Beispiel immer über die Arbeit, egal, wo Sie gerade sind: auf dem Betriebsfest, in einer Karaoke-Bar oder einem Arbeitsessen mit Untergebenen. Eine erfolgreiche Mai-sanuk-Umwelt ist dann perfekt, wenn die Anzahl der nicht erschienenen thailändischen Mitarbeiter, die Sie zu einer Veranstaltung eingeladen hatten, dramatisch zugenommen hat. „Sia nah“ ist der Gesichtsverlust. Gesicht ist hier gleichbedeutend mit „hai-kiat“ - Respekt und Anerkennung. Wer jemanden öffentlich in Verlegenheit bringt, vergrössert den „Sia-nah“-Erfolg. Einige Beispiele: Dem Personal finstere Blicke zuwerfen, wenn etwas schief gelaufen ist; Beschäftigte in Gegenwart anderer Mitarbeiter anschreien; jemandem öffentlich ein schlechtes Zeugnis ausstellen; mit einem höheren thailändischen Mitarbeiter argumentieren, wenn dessen Untergebene anwesend sind. Um die Angelegenheit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, können Sie dann noch sagen: „Das ist eben mein Stil, wenn Sie nicht mit mir zusammen arbeiten können, suchen Sie sich eine andere Arbeitsstelle“. Selbst wenn Sie es gar nicht so gemeint haben, wird Ihr Personal es ernst nehmen. Und es dürfte dann auch keine Überraschung sein, wenn sich viele Mitarbeiter verabschieden. Entweder aus angeblich gesundheitlichen Gründen oder weil jemand einem Verwandten in dessen Geschäft helfen will oder weil er seine Studien fortsetzen möchte. Manche Mitarbeiter erfinden sogar Entschuldigungen für ihr Ausscheiden, zum Beispiel müssten sie sich unbedingt um die Mutter kümmern, die zur Zeit angeblich schwer krank ist. „Kan eng“ ist ein persönliches Verhältnis, das für Thais sehr wichtig ist. So sind zum Beispiel die Namen vieler Restaurants aus solchen „kan eng“ entstanden. Um derartige persönlichen Verhältnisse zu reduzieren oder ganz zu vermeiden, verhalten Sie sich am besten so: • Wenn Sie jemand anlächelt, geben Sie dieses Lächeln nicht zurück. • Fragen Sie stattdessen thailändische Mitarbeiter, warum die Thai ununterbrochen und ohne jeden Grund lächeln. • Akzeptieren Sie auch nicht die kleinsten freundlichen Aufmerksamkeiten (nam-yai), wie zum Beispiel einen Snack oder ein kleines Geschenk, das die Mitarbeiter für Sie gekauft haben. In einem solchen Fall erklären Sie dem Personal, Sie möchten nicht, dass es von anderen verdächtigt wird, Sie bestechen zu wollen und Sie das „Geschenk“ aus diesem Grunde nicht annehmen können. • Private Einladungen, etwa zu einer Geburtstagsfeier, sollten Sie ohne jegliche Begründung brüsk ablehnen. • Fragen Sie das Personal so oft Sie können nach seinem Namen, etwa so: „Tut mir leid, aber ich kann mich nicht an Ihren Namen erinnern. Thailändische Namen sind so schwer zu behalten.“ Führen Sie eine Organisationsstruktur mit unklaren Kommunikationswegen ein. Begründen Sie es dem Personal gegenüber so: „Das klappt in anderen Ländern hervorragend, also wird es auch in Thailand funktionieren.“ Je weniger Kommunikation, umso verwirrter das Personal. Und wenn Thais verwirrt sind, verbreiten sie schnell schlechte Gerüchte. Sollten Sie einen thailändischen Mitarbeiter loswerden wollen, geben Sie ihm öfters mal unklare Arbeitsinstruktionen. Sagen Sie einfach nur die Hälfte von dem, was Sie eigentlich sagen wollten. Und sprechen Sie immer sehr schnell. Das hilft, die Dinge noch unklarer zu machen. Schulen Sie Ihr Personal so oft Sie können an Wochenenden und erklären dazu, die Mitarbeiter hätten so viel Freizeit wie möglich in die Firma zu investieren. Arbeiten Sie jeden Tag und bleiben Sie abends lange im Büro. Sagen Sie den Mitarbeitern, wenn Sie als Chef eine spezielle Aufgabe gut erledigen könnten, dann hätten sie das auch zu tun. Seien sie immer pünktlich. Wenn bei einer Besprechung ein Mitarbeiter zu spät kommt, bringen Sie ihn unbedingt in Verlegenheit. Versuchen Sie, die Tür des Besprechungsraumes abzuschliessen, nachdem die Sitzung pünktlich begonnen hat. Falls jemand weitere Tipps auf Lager hat, wie Mann oder Frau thailändische Mitarbeiter demoralisieren kann, sollten sie nicht zögern, mit der Redaktion Kontakt aufzunehmen, damit auch andere Leser davon profitieren können.
Der Berliner Rechtsanwalt Robert A. Stancke erläutert in diesem Beitrag, welche Änderungen die neue Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen (Work Permit) gebracht hat. Stancke hat zwei Anwaltskanzleien, in Pattaya und Berlin. Seit Mai letzten Jahres gilt in Thailand die neue Verwaltungs-richtlinie zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen. Diese Richtlinie wird von den Behörden sowohl bei der Neubeantragung einer Arbeitsgenehmigung als auch bei der Entscheidung über Anträge auf Verlängerung einer bereits bestehenden Arbeitsgenehmigung ange-wandt. Wer eine Erwerbstätigkeit in Thailand ausübt oder beabsichtigt, sollte sich daher mit den Neuregelungen vertraut machen. Die Möglichkeiten, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, wurden durch die neue Richtlinie erheblich erweitert. Danach kann nunmehr eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn auch nur eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist: • Der Arbeitgeber ist eine juristische Person mit einem registrierten Kapital von 2 Millionen Baht. Pro 2 Millionen Baht Stammkapital kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, insgesamt jedoch höchstes 10. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das Kapital tatsächlich eingezahlt wurde. • Der Arbeitgeber hat in den letzten drei Jahren mindestens 5 Millionen Baht Körperschaftssteuer gezahlt. Pro 5 Millionen Baht Steueraufkommen kann eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden. • Der Arbeitgeber ist Exporteur und hat im vergangenen Jahr ausländische Währung von mindestens 3 Millionen Baht erwirtschaftet. • Der Arbeitgeber hat 50 thailändische Angestellte. Pro 50 thailändischen Angestellten kann eine Arbeitserlaubnis beantragt werden, insgesamt jedoch nicht mehr als fünf. • Der Antragsteller zahlt persönliche Einkommensteuer von mindestens 18.000 Baht. Bestand bereits eine Arbeitsgenehmigung, so ist die Steuerzahlung des letzten Jahres nachzuweisen. Bei Neuerteilung ist ein Arbeitsvertrag vorzulegen, der ein Mindesteinkommen von 30.000 Baht für Ledige und 45.000 Baht für Verheiratete vorsieht. Bereits dieser Teil der Regularien stellt eine erhebliche Liberalisierung der bisherigen Verwaltungspraxis dar. Darüber hinaus kann die Behörde aber nunmehr in einer Reihe von Fallgruppen nach ihrem Ermessen eine Arbeitsgenehmigung auch dann erteilen, wenn keine der bisher genannten Bedingungen erfüllt ist. Hierbei handelt es sich zum einen um Tätigkeiten, an denen ein Interesse der thailändischen Wirtschaft besteht. Zum anderen soll Personen, die bereits langjährig in Thailand ansässig sind oder mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglich werden. Zwar bleibt abzuwarten, wie grosszügig die Behörden von dem ihnen eingeräumten Ermessen Gebrauch machen werden. Wir konnten jedoch in einer Reihe von Fällen feststellen, dass die neuen Richtlinien tatsächlich in diesem Sinne angewendet werden. Es handelt sich im einzelnen um folgende Fälle, in denen eine Arbeitsgenehmigung auch ohne Vorliegen der sonstigen Kriterien erteilt werden kann: • Die Arbeitsgenehmigung wird von einem ordnungsgemäss registrierten Repräsentationsbüro beantragt. • Die Arbeitsgenehmigung wird für Investitions-, Verwaltungs- oder Technologieberatung oder zum Zwecke regelmässigen internen controlings erteilt. • Der Antragsteller ist Vertreter eines Tourismusunternehmens und bringt durch seine Tätigkeit Touristen nach Thailand. • Es handelt sich um Arbeit für internationale Finanzinstitute. • Die Genehmigung wird beantragt für vorübergehende Tätigkeiten in den Bereichen Unterhaltung, Religions-ausübung, Gemeinnützigkeit, Kultur oder Sport ohne die Absicht hiermit Einkommen zu erzielen. • Die Arbeitsaufnahme erfolgt im Rahmen eines Vertrages mit einem thailändischen Staatsunternehmen. • Bei der Arbeit werden überwiegend thailändische Rohstoffe in der Produktion eingesetzt, oder es wird eine Tätigkeit ausgeübt, die geeignet ist, den Import von Rohstoffen zu reduzieren. • Die Genehmigung wird für eine Tätigkeit beantragt, die den Export thailändischer Produkte unterstützt. • Die Genehmigung wird für eine Tätigkeit beantragt, die neue Technologien nach Thailand bringt. • Die Genehmigung wird für eine Arbeit in Bereichen beantragt, in denen ein Mangel an thailändischen Arbeitskräften besteht. • Der Antragsteller ist in Thailand ansässig. • Der Antragsteller lebt mit seinem thailändischen Ehegatten zusammen und übt einen gesellschaftlich angesehenen Beruf aus.
Das Prozedere ist hinlänglich bekannt. Um in Thailand legal investieren und arbeiten zu können, müssen Ausländer hohe Hürden überspringen. Bei Gründung eines Unternehmens sollen anfänglich sieben Teilhaber vorhanden sein. Und die Thais unter ihnen müssen 51 Prozent der Anteile besitzen. Für den Investor verbleiben also 49 Prozent. Die Kapitaleinlage von mindestens zwei Millionen Baht für einen beschäftigten Ausländer ist hoch. Aber nur unter dieser Bedingung wird ihm eine Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Eine weitere Belastung ist, innerhalb eines halben Jahres mindestens sieben thailändische Staatsbürger zu beschäftigen. Am Anfang müssen es „nur“ vier sein. Eine andere Bestimmung besagt, dass sich der ausländische Unternehmer selbst ein monatliches Gehalt zahlen muss, dessen Höhe von der Regierung bestimmt wird. Für eine neu gegründete Firma kann das nicht gerade förderlich sein. „Für kleinere und individuelle Unternehmen stellen diese Anforderungen und Vorschriften eine Belastung dar. Sie ermutigen nicht gerade ausländische Investoren“, schrieb John Poldermans kürzlich in der englischsprachigen Bangkok Post. Der Managing-Direktor bei JP Advisory Services nannte Beispiele, die aufzeigen, wie unrealistisch diese Bestimmung in einer modernen, hochtechni- sierten Wirtschaft sind. Alle Arbeitsgenehmigungen sind an den Standort der Firma gebunden. Nur dort darf der Ausländer arbeiten. Mit Handy und Laptop kann man in vielen Branchen den grössten Teil der Arbeit überall erledigen. Dazu benötigt man gar kein Büro. Zumal, wenn die sieben beschäftigten Thais ihre Arbeit per Computer zu Hause erledigen und der Computer-Server sich im Ausland befindet. Der Ausländer wird mit seinen Kunden von Angesicht zu Angesicht sprechen wollen - überall in Thailand. Wie aber soll er das tun, wenn er sich an die Bestimmungen für seine Arbeitserlaubnis hält, die ihn an sein Büro binden. Ein zweites Beispiel: Eine ausländische Firma hat Kunden in Thailand. Diese Unternehmen haben Websites in den Computern der Firma im Ausland. Sie entschliesst sich, einen ihrer Mitarbeiter in Thailand zu stationieren, der hier die Kunden betreuen soll. Bezahlt wird er von der ausländischen Firma, seine Steuern bezahlt er in Thailand. Der Angestellte benötigt eine Arbeitsgenehmigung. Er braucht weder eine Firma noch vier bzw. sieben thailändische Angestellte und schon gar keine thailändischen Teilhaber mit 51 Prozent. Ein Büro benötigt er auch nicht, er will ja nur die Kunden seiner Firma besuchen. Er besitzt ein Handy und mehrere Computer in seiner Wohnung. Wie soll er künftig nach den thailändischen Vorschriften arbeiten? „Die Bestimmungen reflektieren nicht mehr die Art, in der Unternehmen heute in einer modernen, globalen Wirtschaft arbeiten“, weiss John Poldermans. Wenn Thailand ernsthaft für ausländische Investoren attraktiv werden möchte, und zwar nicht nur für grosse Unternehmen, die im Land billige Arbeitskräfte suchen, dann sei eine sorgfältige Überarbeitung der Bestimmungen dringend nötig.
Die Koffer packen und zumindest einige Zeit im Ausland seine Brötchen verdienen - nur ein Traum? Ganz und gar nicht: Fast 200.000 Deutsche arbeiten bereits im Ausland, und noch einmal so viele tragen sich ernsthaft mit dem Gedanken. Wichtig zu wissen: Zum Schutz des eigenen Arbeitsmarktes nimmt Thailand nur begrenzt fremde Arbeitnehmer auf. Fachkenntnisse alleine reichen nicht aus, sondern Landes- und Jobwechsler sollten vor allem teamfähig, tolerant und extrem anpassungsfähig sein. Adressen: Zentrale für Arbeitsvermittlung (ZAV), Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228/7130; Informations- und Beratungsstelle der Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG), Weyerstrasse 79 – 83, 50676 Köln, Tel.: 0221/ 2098102.
Das Parlament langt Ausländern bzw. Unternehmen, die diese beschäftigen, kräftig in die Geldbörse. Künftig soll eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit) 10.000 Baht kosten. Die Anhebung um das Zehnfache (!) haben Thailands Parlamentarier ohne längere Diskussion beschlossen. Ein Second-Class Work Permit kostet künftig 3.000 Baht (bisher 300 Baht), jede Arbeitsplatzänderung wird mit 5.000 Baht (bisher 500) berechnet. Arbeitsminister Dej Boonlong begründete die neuen Gebühren unter anderem mit dem Wertverlust des Baht. Seit dem Jahr 1978 haben Ausländer für ihre Arbeitsgenehmigung 1.000 Baht gezahlt. In Thailand sollen 120.000 legal arbeiten.
1. Machen Sie das Auswandern nach Thailand nicht von einer zwischenmenschlichen Beziehung abhängig. Liebe kann schnell erkalten, Routine und Gewohnheit lassen Sexualität nicht mehr spannend sein. Und Sie sollten damit rechnen, dass ihr(e) Thai- Partner/in ihnen eines Tages davonläuft (oder Sie die Trennung wollen). 2. Brechen Sie in ihrem Heimatland nicht alle Brücken ab, lassen Sie sich einen Rückweg offen. Falls möglich, planen Sie erst einmal einen Ausstieg auf Zeit. Verkaufen Sie nicht gleich Ihre Immobilie, lösen Sie nicht ihre Bankkonten auf. Nach einem längeren Aufenthalt zur Probe werden Sie eher wissen, ob Thailand ihr gelobtes Land ist. 3. Kommen Sie mit einem ausreichenden Vermögen; stellen Sie einen Finanzplan für jedes Jahr auf. Das Preis-Leistungsverhältnis ist in diesem Land im Vergleich zu Westeuropa immer noch hervorragend; wer aber auf europäischem Niveau leben möchte, braucht mehr Baht, als es ihm „gute“ Freunde in Pattaya weismachen wollen. Oder wollen Sie hier Ihr Dasein später als „Ballonfahrer“ fristen, Ihre Landsleute anbetteln oder womöglich von kleinen Betrügereien leben? 4. Lassen Sie sich an Bars, von „guten“ Freunden sowie hilfsbereiten Landsleuten nicht gleich eine Immobilie aufschwatzen. Sie sollten sich hier erst einleben und Monate oder gar Jahre später entscheiden, ob sie weiter zur Miete wohnen wollen oder ein Apartment oder Haus kaufen wollen. Denken Sie immer daran, dass Sie als Ausländer kein Grundstück erwerben können. Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem verlässlichen Makler und Rechtsanwalt ausgiebig beraten, wie sie ihre Immobile erwerben und absichern können. 5. Sie können Ihr Geld problemlos in ein Geschäft investieren. Doch Sie werden in der Regel das Geschäft mit einem Ausländer und thailändischen Partnern eröffnen. Selbst wenn Sie zu 100 Prozent der Kapitalgeber sind und sich Managing Director (Geschäftsführer) nennen, werden Sie nur bis zu 49 Prozent der Geschäftsanteile halten. 6. Um hier arbeiten zu können, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit). In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, dieses Dokument zu erhalten. Die meisten Jobs sind ohnehin Thais vorbehalten. Und nur wenige Europäer finden eine gut bezahlte Stelle bei renommierten Unternehmen wie Siemens, Zürich-Versicherungen, Bayer, BMW oder Bilfinger-Berger. Wer ohne Genehmigung arbeitet, muss mit einer hohen Geldstrafe, der Ausweisung und einer Einreisesperre für viele Jahre oder gar lebenslang rechnen. 7. Denken Sie intensiv darüber nach, ob Sie wirklich eine Bar eröffnen wollen. Sie könnten der 1.111. Investor in Pattayas Nachtleben sein und müssten dann mit allen Problemen und Schwierigkeiten leben: Dass Ihnen das Lokal nicht gehört (sondern ihrer thailändischen Freundin oder Frau), dass die Kassiererin täglich Geld unterschlägt, dass Polizeibeamte kräftig abkassieren, dass Sie sieben Tage in der Woche vor dem Tresen auf dem Hocker sitzen und den Vortrinker spielen. Die Risiken, Alkoholiker zu werden, pleite zu gehen und sich in einigen Jahren von der Botschaft in Bangkok ein Flugticket in die Heimat zu erbetteln, sind gross. 8. Verlieren Sie ihre Zukunft nicht aus den Augen. Haben Sie ausreichend Geld für ihren Lebensabend? Reichen Rente und/oder das Angesparte? Sind Sie ausreichend krankenversichert? Schon ein einziger Krankenhausaufenthalt kann den finanziellen Ruin bedeuten. Thailändische Krankenkassen nehmen Ältere nicht mehr auf, die meisten Versicherer setzen Frauen und Männer ab 70. Lebensjahr vor die Tür, auch schon vorher, wenn die Versicherung mehrfach in Anspruch genommen wird. 9. Sie sind in diesem Land nur Gast. Die Einwanderungsbehörde kann Ihr Visum jederzeit widerrufen und Sie z. B. nach einer Straftat oder einem „Overstay“ (Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung) des Landes verweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ein Touristen- (30 Tage), Non-Immigrant- (90 Tage), Jahres- oder Residence-Visum haben. 10. Verlassen Sie sich nicht ausschliesslich auf ihre thailändische Partnerin bzw. ihren thailändischen Freund. Wenn es sich um Grundstück, Haus, Geschäft und Bankkonten handelt, berücksichtigen Sie, dass die Beziehung in die Brüche gehen kann. Zur Vorsorge sollte eine Rechtsberatung gehören und nicht der Rat von Bekannten und Trinkkumpanen. Sonst stehen Sie zum Schluss vor dem Nichts. 11. Lernen Sie die Landessprache. In Pattaya gibt es stadtweit Sprachschulen, die Ihnen gegen eine nicht allzu hohe Gebühr den Einstieg in die thailändische Sprache in Wort und Schrift einfacher machen. Sie erleichtern sich den Umgang mit Behörden, Mitarbeitern und lokalen Geschäftsfreunden, vor allem aber das Zusammenleben mit Partnerin bzw. Partner. 12. Informieren Sie sich vor der Übersiedlung über dieses Land, seine Bevölkerung, die Kultur und die Gesetze. Nur so werden Sie die Lebensphilosophie und die Mentalität der Thais tolerieren und ihre Gepflogenheiten beachten. Toleranz heisst: Rücksicht auf den anderen. Verständnis für den anderen. Jeden auf seine Weise leben lassen. Toleranz, die in zu vielen Farang-Thai-Beziehungen ein Fremdwort ist. Blutigen Anfängern werden Fehler sicherlich verziehen. Wer aber in Thailand sein privates und geschäftliches Glück finden möchte, sollte wissen, was ihn erwartet.
Wie jeder Staat, so ist auch das Königreich auf Steuereinnahmen angewiesen. Es gibt direkte und indirekte Steuern. Touristen und die meisten hier lebenden Ausländer zahlen lediglich die Value Added Taxes (VAT), eventuell noch die Kfz-Steuer fürs Auto oder Motorrad, beim Kauf eines neuen, importierten Fahrzeugs eine Steuer zwischen 10 (Pick-up) und 120 Prozent (Luxuslimousine) sowie beim Kauf einer Immobilie die Grunderwerbsteuer. Die VAT ist die Mehrwertsteuer und wird seit 1992 erhoben. Bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise belief sie sich auf 10 Prozent, seitdem sind es 7 Prozent. Diese Steuer ist eine durchlaufende Abgabe, so entrichten Produzenten, Anbieter von Dienstleistungen, Gross- und Einzel- händler, Ex- und Importeure sie beim Einkauf ihrer Produkte, können sie aber mit den Steuereinnahmen aus ihren Verkäufen verrechnen, so dass sie nur den Mehrwert versteuern. Thais und Ausländer zahlen die 7-prozentige VAT bei jedem Einkauf sowie in allen Restaurants und Hotels, so der Steuererhebende sie an den Staat abführt. Thais und Ausländer, die hier arbeiten oder Vermögen besitzen, unterliegen der Einkommensteuer. Auch dann, wenn das Einkommen ausserhalb des Landes erzielt wird. Das Königreich hat ein progressives Einkommensteuer-System. Das heisst: Der Steuersatz steigt mit dem Nettojahreseinkommen.
Bis zu 100.000 Baht im Jahr werden nicht besteuert, bei 100.001 bis 500.000 Baht sind es 10 Prozent, bei 500.001 bis 1.000.000 sind es 20 Prozent, bei 1.000.001 bis 4.000.000 sind es 30 Prozent und ab 4.000.001 37 Prozent.
Von der Steuerschuld wird ein Freibetrag pro Veranlagung abgezogen. Der Nachlass beträgt 40 Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 Baht. Ein Beispiel: Beträgt die Steuerschuld 150.000 Baht, darf ein Freibetrag von 60.000 Baht abgezogen werden. Somit zahlt der Steuerpflichtige im Jahr nur 90.000 Baht ans Finanzamt. Aber auch diese Steuerschuld kann weiter reduziert werden. Dann nämlich, wenn Ausgaben für die Erziehung von Kindern, für den Unterhalt älterer Familienmitglieder, für Prämien von Lebensversicherungen oder Spenden für Wohltätigkeitsorganisationen geltend gemacht werden. Ausländer sollten sich bei ihrem Steuerberater erkundigen. Alle Gesellschaften, die nach thailändischem Gesetz eingetragen sind, unterliegen der Besteuerung. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zahlen Einkommensteuer (Körperschaftssteuer) mit einem Steuersatz von 30 Prozent des Nettogewinns. Verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten mindern die Steuerlast. Hier lebende Ausländer, die ihre Spargroschen auf Festgeldkonten angelegt haben, zahlen wie Thais eine Zinsabschlagsteuer in Höhe von 15 Prozent. Das heisst: 15 Prozent der jeweils fälligen Zinsen gehen an den Staat, werden von der Bank dem Finanzamt direkt überwiesen. Über einen Jahresausgleich kann sich der Kontoinhaber die Steuer zurückholen. Wer sehr hohe Beträge angelegt hat, bekommt nur einen Teil der gezahlten Zinsabschlagsteuer erstattet. Da viele Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, mit Thailand ein Doppelsteuerabkommen abgeschlossen haben, dürfen für im Heimatland bereits besteuerte Einkommen, dazu zählen Pensionen und Renten, in Thailand nicht noch einmal Steuern erhoben werden.
1. Company Name / Firmenname Zwei bis drei Namen zur Auswahl, anschließend Namensprüfung 2. Shareholder / Anteilseigner Zur Gründung der Co., Ltd. werden mindestens sieben Anteilseigner benötigt, von den mindestens vier Personen thailändischer Nationalität sein müssen. Falls die Co., Ltd. keine zahlenden thailändischen Anteilseigner hat, und sie sich in ausländischer Hand befindet, werden die Anteile bei Gründung auf den Ausländer umgeschrieben 3. Board / Direktor Ein bis sieben Personen, mit Einzel- oder Doppelunterschrift. Personen thailändischer Nationalität sind nicht erforderlich 4. Capital / KapitalMindesteinlage zwei Millionen thailändische Baht; drei Millionen thailändische Baht, bei erforderlicher / gewünschter Arbeitsgenehmigung. 5. Licence / Linzens Die Co., Ltd. kann bis maximal vierzig verschiedene Lizensen (z. B. für Im- und Export, Produktion, Restaurant usw.) beantragen 6. Tax Number / SteuernummerIm Regelfall die Business Tax Number / Firmensteuernummer. Bei aktiven Firmen zusätzlich eine Value Adde Tax Number (VAT) / Mehrwertsteuernummer (MwSt) 7. Required Documents / Erforderliche Papierea) ID Karte und Hausregister (in Kopie) versehen mit den Originalunterschriften aller Personen thailändischer Nationalitätb) Reisepässe (in Kopie) versehen mit den Orginalunterschriften aller Personen ausländischer Nationalität) ID Karte, Hausregister und Vollmacht des Hauseigentümers zur Registrierung des Firmensitzes 8. Tax Procedure / Steuerliche Abwicklunga) Bei einer nicht aktiven Co., Ltd. ist eine jährliche Bilanz zu erstellen) Bei einer aktiven Co., Ltd. ist eine monatliche Buchführung, eine VAT / Mehrwertsteuer - Meldung und eine jährliche Bilanz zu erstellen
Das gilt zumindest für 33 Berufe und Geschäftszweige, die bislang für Ausländer tabu waren. In der Geschäftswelt hat der Kabinettsbeschluss breite Zustimmung gefunden. Er wird als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Weiterhin für Ausländer nicht zugelassen sind Berufe, die die Sicherheit des Landes berühren oder negative Einflüsse auf die thailändische Kultur bewirken könnten, was immer das im Klartext bedeuten mag. Auch auf den Gebieten handwerkliche Produktion, Erschliessung von Naturreserven und Umweltschutz können Ausländer nach wie vor nicht tätig werden. Voraussetzung, dass die bisher unter dem Bann stehenden ausländischen Unternehmen in Thailand starten können, ist, dass sich mindestens 40 Prozent der Firmenanteile in thailändischem Besitz befinden. Und im Vorstand müssen von jeweils fünf Direktoren zwei thailändische Staatsangehörige sein. Andere Proportionen können von Fall zu Fall genehmigt werden, doch stösst die ausländische Beteiligung bei 75 Prozent an ihre oberste Grenze. Mindestens 80 Prozent der Beschäftigten müssen Thais sein. Sollten Arbeitnehmer mit speziellen Kenntnissen benötigt werden, die in Thailand nicht zu bekommen sind, kann auch ein Ausländer eingestellt werden. Doch gleichzeitig muss ein Thai für diesen Job ausgebildet werden, was nicht länger als fünf Jahre dauern darf.
Zu den nun zugelassenen Berufen und Geschäftszweigen gehören, um nur einige zu nennen: Die Herstellung von alkoholischen und anderen Getränken, Textilproduktion, Glaswaren inklusive Glühbirnen, Friseurgeschäfte und Schönheitssalons, Kühlhäuser, Unterhaltungsbetriebe, Fotogeschäfte, Wäschereien, Schneidereien, Auktionsgeschäfte (ausgenommen sind Antiquitäten, Kunstgegenstände und Handarbeiten), Tierheime. An die Genehmigungen sind in einigen Geschäftsbereichen allerdings Bedingungen geknüpft. Wer z.B. als Makler für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder auf dem Finanz- oder Wertpapiersektor tätig werden will, was zuvor unmöglich war, muss ein Kapital von über 50 Millionen Baht vorweisen. Wer eine Baufirma betreiben will, die sich in der Infrastruktur oder beim Bau von Kommunikationssystemen betätigen möchte, wo Hochtechnologie, modernste Maschinen und spezielle Erfahrungen benötigt werden, muss die 50 Millionen Baht erst mal in ausländischer Währung auf den Tisch blättern.