Jobsuchende können neuerdings per Internet einen Arbeitsplatz finden. JobsDB hält nach eigenen Angaben in Thailand rund 1.700 freie Stellen vor. Die Online-Adresse ist: www.jobsdb.com/th.
Die Arbeitsplätze werden in Englisch angeboten, im April soll eine thailändische Internet-Ausgabe folgen.
Ausländer müssen auch in Ausnahmefällen ein Arbeitserlaubnis haben.
Unter den „Farang“ gibt es erhebliche Wissens-Defizite beim Thema „Arbeit“. Grundsätzlich gilt: Ein Ausländer darf nur dann eine Tätigkeit ausüben, wenn diese durch eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit) gedeckt ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausländer bezahlt wird oder einen Freundschaftsdienst leistet. Wer z. B. in dem Unternehmen (Bar, Restaurant, Geschäft) eines erkrankten Freundes aushilft, muss bei einer Kontrolle eine Arbeitsgenehmigung vorweisen.
Es gibt sicherlich Grenzfälle, so in dem weiten Feld der Nachbarschaftshilfe.